OGH: Operation einwandfrei, Patient erhält trotzdem Schadenersatz

Auch wenn ein Patient korrekt operiert wurde, kann er Schadenersatz fordern – und zwar dann, wenn er nicht genug Bedenkzeit vor der Operation hatte. Darüber berichtete Die Presse in ihrer Ausgabe vom Montag, 7. März, auf Basis eines aktuellen OGH-Urteils.

Der 46-jährige Mann war wegen Hüftgelenksbeschwerden ins Krankenhaus eingeliefert worden, wobei eine Operation noch kein Thema war. Nach drei Tagen Untersuchungen empfahlen ihm vier Fachärzte eine spezielle Operation, schreibt Die Presse. Nach umfassender Aufklärung am selben Nachmittag wurde die Operation für den nächsten Morgen angesetzt.

 

Zu wenig Bedenkzeit – Patient klagt 5.100 Euro ein

Der Mann klagte nun den Krankenhausbetreiber, weil der Eingriff für ihn unangenehme Folgen hatte. Schmerzengeld, Pflegekosten, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung und pauschale Kosten wurden laut Presse eingeklagt – insgesamt wurden rund 5.100 Euro geltend gemacht. Man habe ihm, so der Patient, nur 18 Stunden Bedenkzeit gegeben, obwohl es eigentlich mindestens drei Tage sein müssten, fand er – zumal die Operation am Becken erhöhtes Komplikationsrisiko aufweise.

Nachdem die Klage des Patienten in erster Instanz abgewiesen wurde, entschied das Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen, diese Überlegungsfrist von nur wenigen Stunden sei nicht ausreichend gewesen.

Der Krankenhausbetreiber zog vor den Obersten Gerichtshof (OGH), der aber die Ansicht des Berufungsgerichts bestätigte. Eine Aufklärung über OP-Risken habe „so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt, um das Für und Wider der Operation abzuwägen“, zitiert Die Presse den OGH.

Nachdem der Patient schon 46 Jahre als gewesen sei, waren die Erfolgsaussichten niedriger als bei Kinder und Jugendlichen, bei denen dieser Eingriff meist durchgeführt werde. Somit kann laut OGH (1 Ob 252/15p) Schadenersatz fällig werden, auch wenn der ärztliche Eingriff korrekt erfolgt ist.