Trägt der Patient Mitschuld am Behandlungsfehler des Arztes?

Nach einem schweren Verkehrsunfall stirbt ein Verletzter, weil dem Notarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Der Arzt soll der gesetzlichen Unfallversicherung nun Kosten erstatten. Kann er damit argumentieren, dass dem Patienten Mitschuld zufällt, weil er den Unfall selbst verschuldet hat?

Ein Mann verursachte einen Verkehrsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Ein Behandlungsfehler des Notarztes endete für den Verletzten tödlich. Nun forderte die gesetzliche Unfallversicherungsanstalt vom beklagten Notarzt den Ersatz der Ansprüche an Unterhaltsentgang und Bestattungskosten, die sie den Angehörigen erstattet hat.

 

Müssen sich die Angehörigen ein Mitverschulden anrechnen lassen?

Der beklagte Notarzt wendete ein, dass sich die Hinterbliebenen ein Mitverschulden des Verstorbenen anrechnen lassen müssten. Denn erst dessen gravierendes Eigenverschulden habe ihn in diese Behandlungssituation gebracht.

Für „nicht gerechtfertigt“ hält der Oberste Gerichtshof (9 Ob 76/15i) – ebenso wie das Berufungsgericht – diesen Einwand.

Ein Arzt kann zur Haftung gezogen werden, wenn er einen Behandlungsfehler begeht oder unzureichend über eine Komplikation aufklärt. Daher können laut OGH nur solche Umstände ein Mitverschulden des Patienten begründen, die dazu führen, dass sich der Gesundheitszustand des Patienten durch einen Behandlungsfehler weiter verschlechtert oder dass die Besserung des Gesundheitszustandes vereitelt wird.

Dass der Patient – wie in diesem Fall – seine Behandlungsbedürftigkeit selbst verschuldet hat, ändert nichts an den Ansprüchen gegen den Arzt wegen eines Behandlungsfehlers.

Wiener Städtische mit preiswerter BU-Alternative

Eine kostengünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung bringt die Wiener Städtische ab April auf den Markt. Das am österreichischen Markt bisher einzigartige Produkt sichert die Existenz im Fall von Arbeitsunfähigkeit.

70% der Österreicher glauben laut einer Umfrage der Wiener Städtischen, dass sie die staatliche Unfall- und Krankenversicherung im Ernstfall nicht ausreichend absichert. Darauf reagiert die Wiener Städtische mit „Multi Protect“, einem Existenzschutz, der alle wichtigen Leistungen in einer Polizze inkludiert. „Fixkosten-Abdeckung, den gewohnten Lebensstandard sichern und die notwendigen Therapien und Behandlungen ermöglichen – mit unserem neuen Produkt ist das kostengünstig und unkompliziert machbar“, so Wiener Städtische Vertriebsvorstand Mag. Hermann Fried.

 

Schutz für Handwerker, Eltern und Selbstständige

Bei Verlust von Grundfähigkeiten (z.B. Sehen, Hören, Sprechen, Orientierung), Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 1 und schweren Krankheiten (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Lähmung) wird die vereinbarte monatliche Rente bis zum 65. Lebensjahr ausbezahlt. Bei Krebserkrankungen gibt es eine einmalige Leistung in Höhe der 36-fachen Monatsrente.

Der Tarif  eignet sich mit einer günstigen Prämie als Grundschutz für Handwerker, Facharbeiter oder Pflegerinnen – also alle Menschen, die manuell arbeiten -, aber auch für Mütter und Väter, Selbstständige und Firmengründer.

Beispiele: Ein 30-jähriger Kunde, der eine monatliche Prämie von 18,90 Euro bezahlt, erhält im Leistungsfall eine monatliche Rente von 500 Euro bzw. eine Einmalleistung von 18.000 Euro.

Ein 40-Jähriger bekommt eine Rente von 750 Euro pro Monat bzw. eine Einmalleistung von 27.000 Euro ausbezahlt bei einer monatlichen Prämie von 33,70 Euro.

Versicherung: Unbefristeter Rücktritt

Bei fehlerhafter Rücktrittsbelehrung fällt Rücktrittsfrist.

15.10.2015 | 17:31 |   (Die Presse)

Wien/Linz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Musterprozess über das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen entschieden: Dieses steht dem Versicherungsnehmer unbefristet zu, wenn die Rücktrittsbelehrung falsch ist (7Ob107/15h). Der OGH stützte sich dabei unter anderem auf eine Entscheidung des EuGH vom Dezember 2013 (C-209/12).

In dem Musterprozess, den der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der AK Oberösterreich führte, ging es um einen Oberösterreicher, der 2006 über einen Vermittler eine fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung bei einem Anbieter aus Luxemburg abgeschlossen hatte. Die ihm bei Vertragsabschluss übergebene Verbraucherinformation enthielt eine falsche Belehrung über die Rücktrittsfrist: zwei Wochen statt richtig 30 Tage.

Im März 2014 erklärte der Konsument den Rücktritt vom Vertrag. Die Versicherung muss ihm nun den Sparanteil aus der Lebensversicherung – die einbezahlten Prämien abzüglich der Risikoprämie für den genossenen Ablebensschutz – zurückzahlen. Es geht um insgesamt 4293,90 Euro samt Zinsen. Die AK Oberösterreich will nun auch die Vermittlungsgebühr, die der Konsument an den Versicherungsvermittler bezahlt hat, zurückfordern.

OGH: Operation einwandfrei, Patient erhält trotzdem Schadenersatz

Auch wenn ein Patient korrekt operiert wurde, kann er Schadenersatz fordern – und zwar dann, wenn er nicht genug Bedenkzeit vor der Operation hatte. Darüber berichtete Die Presse in ihrer Ausgabe vom Montag, 7. März, auf Basis eines aktuellen OGH-Urteils.

Der 46-jährige Mann war wegen Hüftgelenksbeschwerden ins Krankenhaus eingeliefert worden, wobei eine Operation noch kein Thema war. Nach drei Tagen Untersuchungen empfahlen ihm vier Fachärzte eine spezielle Operation, schreibt Die Presse. Nach umfassender Aufklärung am selben Nachmittag wurde die Operation für den nächsten Morgen angesetzt.

 

Zu wenig Bedenkzeit – Patient klagt 5.100 Euro ein

Der Mann klagte nun den Krankenhausbetreiber, weil der Eingriff für ihn unangenehme Folgen hatte. Schmerzengeld, Pflegekosten, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung und pauschale Kosten wurden laut Presse eingeklagt – insgesamt wurden rund 5.100 Euro geltend gemacht. Man habe ihm, so der Patient, nur 18 Stunden Bedenkzeit gegeben, obwohl es eigentlich mindestens drei Tage sein müssten, fand er – zumal die Operation am Becken erhöhtes Komplikationsrisiko aufweise.

Nachdem die Klage des Patienten in erster Instanz abgewiesen wurde, entschied das Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen, diese Überlegungsfrist von nur wenigen Stunden sei nicht ausreichend gewesen.

Der Krankenhausbetreiber zog vor den Obersten Gerichtshof (OGH), der aber die Ansicht des Berufungsgerichts bestätigte. Eine Aufklärung über OP-Risken habe „so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt, um das Für und Wider der Operation abzuwägen“, zitiert Die Presse den OGH.

Nachdem der Patient schon 46 Jahre als gewesen sei, waren die Erfolgsaussichten niedriger als bei Kinder und Jugendlichen, bei denen dieser Eingriff meist durchgeführt werde. Somit kann laut OGH (1 Ob 252/15p) Schadenersatz fällig werden, auch wenn der ärztliche Eingriff korrekt erfolgt ist.

Cyber-Angriffe: „Es ist nicht die Frage, ob, sondern wann“

Cyber-Gefahren sind ein ernst zu nehmendes Risiko – für Unternehmen aller Größen. Dass jeder damit rechnen muss, Opfer eines Hacker-Angriffes zu werden, weiß der Cybercrime-Experte Jürgen Schagerl.

Dass Cyber-Angriffe ein wachsendes Risiko für Unternehmen sind, zeigt einmal mehr der IT-Sicherheitsbericht 2015 des Computer Emergency Response Team (Cert). Die aus Medien bekannten Vorfälle seien aber „nur die Spitze des Eisberges“, so Jürgen Schagerl, Prokurist bei VERO.

 

Mit dem technischen Fortschritt habe sich ein rasant wachsender krimineller Wirtschaftszweig entwickelt, der mittlerweile so groß wie der Drogenhandel sei. Die IT-Risikolandschaft ist schwer überschaubar und ändert sich ständig. Schagerl: „Aktuell gibt es eine große Welle von Angriffen mit den sogenannten ‚Kryptotroianern‘, eine spezielle Schadensoftware, die über E-Mail-Anhänge Dateien verschlüsselt und nur gegen Bezahlung wieder freigegeben wird.“

Auch KMU sind im Visier der Hacker

Cyber-Attacken sind eine potenzielle Gefahr für jedes Unternehmen, egal welcher Größe. Besonders in Klein- und Mittelbetrieben können die Folgen laut Schagerl verheerend sein, da sie auf derartige Krisensituationen meist gar nicht oder nicht ausreichend vorbereitet seien. Außerdem herrsche hier noch stark die Meinung vor: „Das Risiko trifft uns nicht, wir sind doch nicht interessant genug für Hacker.“ Dabei sollten sich Betriebe aber im Hinblick auf Cyber-Angriffe bewusst werden: „Es ist nicht die Frage, ob, sondern wann.“

Gefährdet sind vor allem Unternehmen, die

  • ihr Geld vorwiegend online verdienen,
  • vertrauliche und personenbezogene Daten speichern,
  • über spezielles Know-How verfügen (Patente, Firmengeheimnisse), sogenannte „Hidden –Champions“
  • Kreditkartengeschäft und /oder Online Banking abwickeln.

Aber: „Sicherheitsrisiko Nummer eins ist sicher der Mitarbeiter“, weiß der Experte für Cybercrime. Keine oder nur schwache Passwörter, die kaum einmal geändert werden, keine regelmäßigen Updates oder die Nutzung von kostenlosem WLAN in Flughäfen, Hotels oder Restaurants sind dabei die größten Gefahrenquellen.

Was muss der passende Versicherungsschutz können?

„Ratsam ist eine Kombination aus Cyber-Haftpflicht zur Absicherung bei Ansprüchen Dritter und Cyber-Eigenschaden zur Abdeckung intern entstandener Schäden“, sagt Schagerl. Zudem sollte man im Schadenfall unbedingt IT- und juristische Experten heranziehen. Der Versicherungsschutz solle sich nicht auf personenbezogene Daten beschränken, gezielte sowie ungezielte Angriffe umfassen und vertragliche Haftungen (z.B. bei der Payment Card Industrie) inkludieren.

Wiener Städtische mit neuem Angebot für Studenten

Die Wiener Städtische erweitert ihre Studentenversicherung. Zwei neue „Level up“-Tarife ermöglichen weltweit beste medizinische Behandlung nach einem Unfall und finanzielle Vorsorge für Unfallfolgen.

Level up Help“ besteht aus einer Sonderklasse- oder Krankenhaustaggeld-Versicherung. Sie ersetzt Bergungskosten in medizinischen Notfällen bis zu 5.000 Euro, Kosten bei kosmetischen Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen sowie bei Rehabilitationsaufhalten. Ergänzt wird der Tarif durch diverse Assistanceleistungen wie Wohnungsreinigung oder Essensversorgung während versicherten Krankenhausaufenthalten. Die Studentenversicherung kostet 5 Euro pro Monat.

Die Unfallvorsorge „Level up Active“ schützt bei Unfällen während des Studiums, im Beruf und in der Freizeit. Für 5,50 Euro monatlich sind folgende Leistungen inkludiert: Im Fall einer dauernden Invalidität zahlt die Wiener Städtische bis zu 250.000 Euro, Kosten für Hubschrauberbergungen werden bis zu 15.000 Euro übernommen, und auch dieser Baustein enthält Assistanceleistungen. Inkludiert sind beispielsweise auch Vergiftung, Impfschäden, Erfrierungen oder Verbrühungen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.

„Level up“ ist für Studierende bis 27. Die Kombination aller drei Pakete (mit „Level up Living“) gibt es für 50 Cent pro Tag.

BU: dem Kunden deutlich machen, was er ohne Vorsorge aufs Spiel setzt

Nach wie vor sei die Absicherung unzureichend, so Mag. Gerfried Karner, Geschäftsführer der Continentale Assekuranz GmbH. „Wie existenziell private Vorsorge gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist, scheint immer noch nicht in den Köpfen der Österreicher angekommen zu sein.“ Einen Grund sieht er darin, dass die Bevölkerung „erschreckend schlecht informiert“ ist. Das beginnt damit, das eigene Risiko zu unterschätzen und über die Ursachen nicht Bescheid zu wissen.

Während etwa die Ablebensversicherung in Österreich einen hohen Stellenwert habe, sehe es bei der Berufsunfähigkeit etwas anders aus, so Prok. Helmut Karner, MAS, Direktor der Dialog Lebensversicherungs-AG in Österreich: „Das unangenehme Thema wird gern ausgeblendet. Überdies vertrauen Herr und Frau Österreicher noch überwiegend darauf, dass im Falle des Falles die gesetzliche Pension die finanzielle Existenz weiter sichern wird.“

Ein Trugschluss, denn diese Summen reichen, so Helmut Karner, bei weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. „Die Ablehnungsquoten der Sozialbehörden sind bedenklich hoch.“

In der Beratung die Fakten sprechen lassen

Den Kunden reinen Wein einzuschenken, ohne zu sehr den Teufel an die Wand zu malen, ist eine große Herausforderung für unabhängige Berater. Wie das geht? „Aufklärung“, weiß Gerfried Karner – und dem Kunden deutlich machen, dass dieses Risiko jeden treffen kann. „Denn jeder Vierte scheidet mittlerweile frühzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben aus, jeden Neunten trifft es noch vor seinem 40. Geburtstag.“

Immer noch verbinden viele Menschen das Risiko nur mit besonders gefährlichen oder körperlich anstrengenden Berufen und glauben, dass meistens Unfälle zu einem Verlust der Arbeitskraft führen. Eine falsche Annahme: „Statistiken belegen, dass mehr als ein Drittel aller Berufsunfähigkeiten auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind; bei Erkrankungen des Skeletts bzw. des Bewegungsapparates sind es ein Viertel“, weiß Günter Sigmund, Senior Produktmanager WWK Lebensversicherung a.G. Auch Vermittler haben hier Nachholbedarf – denn die BU-Absicherung liege laut Sigmund bei ihnen noch zu wenig im Fokus.

Helmut Karner, MAS, rät dazu, die Fakten sprechen zu lassen. „Der Berater sollte seinem Kunden auf Euro und Cent seinen gesetzlichen Versorgungsanspruch und die bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit entstehende Deckungslücke nennen und daran anschließend – ebenfalls auf Euro und Cent – ihm einen Vorschlag zur privaten Absicherung unterbreiten.“

Entwicklungspotenzial sieht Günter Sigmund vor allem im Abschlussprozess. „Beispielsweise könnte eine elektronische Risikoprüfung am Point-of-Sale Fehler vermeiden und zu einer schnelleren Polizzierung führen.“

Führt man dem Kunden die finanziellen Risiken vor Augen, wird er rasch sehen, was er ohne Vorsorge aufs Spiel setzt. Sein eigenes Auto zu versichern, ist eine Selbstverständlichkeit, doch was ist mit der eigenen Arbeitskraft? Gerfried Karner: „Rund 1.700 Euro ist der Durchschnittswert bei einem Vollkaskoschaden. Das ist kein Vergleich zum Verlust im Fall der Berufsunfähigkeit, der in die Hunderttausende geht.“

Zurich: Vorschäden am Gebrauchtwagen mittels App dokumentieren

Zurich-Kunden, die eine Kfz-Kasko für einen Gebrauchtwagen abschließen, können ihre Fahrzeuge jetzt per Smartphone fotografieren und so mögliche Vorschäden dokumentieren. Damit müssen sie keine Besichtigungsstelle mehr aufsuchen.

oraussetzung ist der Download der „zApp“ der Zurich Versicherung. Mit der darin enthaltenen Funktion „Kfz-Besichtigung“ können Fotos hochgeladen, Kommentare eingefügt und daraus ein Vorschadengutachten erstellt werden. Kommt es später zu einem Schadenfall und Einsatz der Kaskoversicherung, kann Zurich neue Schäden von bereits vorhandenen unterscheiden.

 

„Die neue Kfz-Besichtigung per App reiht sich hervorragend in das mittlerweile recht umfangreiche Angebot unserer digitalen Services ein. Der kontinuierliche Ausbau unserer Dienstleistungen in diesem Bereich entspricht der zunehmenden Nachfrage der Kundinnen und Kunden, mit uns online zu kommunizieren“, so Kurt Möller, Vorstandsmitglied und verantwortlich für den Bereich Schaden/Unfall. In diesem Fall könne ein Vorschadengutachten schnell, einfach und jederzeit per Smartphone oder Tablet abgewickelt werden