RSS: Kann der Versicherer den Vertrag ohne Unterschrift des Kunden ändern?

RSS: Kann der Versicherer den Vertrag ohne Unterschrift des Kunden ändern?

Auf die Vorschläge des Versicherungsmitarbeiters, wie sie ihre bestehenden Verträge ändern könnte, zeigte sich die Kundin per Email einverstanden. Sie ging aber davon aus, noch einen Antrag zur Unterschrift zu bekommen. Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) war nun mit folgender Frage konfrontiert: Kann der Versicherer den Vertrag auch ohne Unterschrift der Kundin ändern? Und muss auch deren Ehemann zustimmen, der in einer Unfallversicherung mitversichert ist?

Die RSS stellte fest: „Der Versicherungsvertrag ist ein Konsensualvertrag, der formfrei geschlossen werden kann. Wie alle Geschäftsbedingungen werden auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in dem Umfang Vertragsbestandteil, in dem sie vereinbart worden sind (vgl E des OGH vom 21.4.2004, 7 Ob 315/03d; RS0117649, vgl u.a. auch RSS-0021–12=RSS-E 3/13).“

Somit seien kein schriftliches Dokument und auch keine Unterschrift des Kunden notwendig, wenn eine grundsätzliche Einigung zwischen den Parteien über die wichtigsten Eckpunkte des Vertrages besteht.

Der Versicherungsmitarbeiter konnte angesichts ihres Emails davon ausgehen, dass die Kundin den Vertrag ändern wollte. In diesem Fall müsste die Frau laut RSS beweisen, dass die Versicherung trotz ihres Emails nicht annehmen durfte, dass sie der Vertragsänderung zustimmte.

Schriftlicher Antrag dient nur dem Versicherer intern

Muss nun der versicherte Ehegatte der Vertragsänderung zustimmen? Nein, denn wenn sich durch die Vertragsänderung das Risiko für die Gefahrsperson nicht ändert, sei eine zusätzliche Gefahr und damit die Notwendigkeit der Zustimmung nicht anzunehmen.

Der schriftliche Antrag diene also nur dem Versicherer intern zur Weiterverarbeitung, damit die Polizze erstellt werden könne. „Die Polizze bzw. der Versicherungsschein ist lediglich eine Dokumentation des bereits zuvor durch Willenseinigung abgeschlossenen Vertrages (§ 3 VersVG).“

Ein Rücktritt wäre laut RSS gegebenenfalls möglich, wobei eine weitere Prüfung notwendig sei. „Hierbei wird insbesonders darauf zu achten sein, wann die Polizze übermittelt wurde und ob dort die entsprechenden Belehrungen erfolgt sind.“

Betriebshaftpflicht: „Kündigung“ bei fehlendem Risiko?

Kann ein Unternehmen die Betriebshaftpflichtversicherung ihrer Tochtergesellschaft kündigen? Diese Frage beschäftigte die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Ein Unternehmen hat für eine seiner Tochtergesellschaften eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese sei allerdings „nur organisatorisch tätig“ und hätte keine Gewerbeberechtigungen. Die Geschäftsführerin der Muttergesellschaft hat den Vertrag nun „rückwirkend ab Beginn gekündigt“, mit der Begründung, das Risiko sei weggefallen. Der Versicherer hat die Kündigung zurückgewiesen.

Die RSS stellte fest: die Kündigung sei per se schon unwirksam. „Eine Muttergesellschaft kann nicht namens ihrer Tochtergesellschaft Verträge abschließen oder kündigen“, heißt es in der Stellungnahme. Lediglich die Geschäftsführer der Tochtergesellschaft dürfen diese auch vertreten.

Und weiter: „Aber selbst wenn diese Kündigung durch das vertretungsbefugte Organ ausgesprochen worden wäre, wäre diese rechtlich aus unserer Sicht verfehlt.“

Denn eine „Kündigung ab Beginn“ sei rechtlich als Rücktritt zu sehen. Bei einem von vornherein fehlenden Interesse kann der Versicherer nur eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen, während der Versicherungsnehmer keine Prämien mehr zahlen muss (§ 68 Abs 1 VersVG).

Restrisiken auch ohne Gewerbeberechtigung

Was das versicherte Risiko betrifft, sind die Polizze und die vereinbarten Bedingungen von Bedeutung. Je nach Risikodefinition kann dabei auch das Vorliegen entsprechender Gewerbeberechtigung eine Rolle spielen.

Die Kommission der RSS meint: „Es bleiben jedoch unseres Erachtens in der Regel auch ohne Gewerbeberechtigung Restrisiken vorhanden, die von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind, wie z.B. Haftungen aus Haus- und Grundbesitz, Mietsachschäden, Privathaftpflicht, Sachschäden durch Tätigkeiten an beweglichen und unbeweglichen Sachen bzw. durch Verwahrung.“

Aus diesem Grund geht die RSS davon aus, dass der Versicherer die Kündigung auch dann zurückweisen darf, wenn der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft den Vertrag kündigen will.

Europäische Reiseversicherung: Bewusstseinsbildung über hohe Stornokosten ohne Reiseschutz

Die Urlaubssaison 2016 ist vielversprechend: knapp ein Fünftel der Österreicher plant laut „Generali Geldstudie“, heuer mehr Geld für den Urlaub auszugeben. Fast alle Reiseveranstalter locken mit Specials oder Frühbucherboni, die meist zwischen 10 bis 15% vom Reisepreis ausmachen. Weil ein passender Versicherungsschutz bei der Urlaubsplanung nicht fehlen sollte, informiert die Europäische Reiseversicherung darüber in einer aktuellen Aussendung.

„Eine Erkrankung, der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Elementarereignis mit bedeutendem Sachschaden können eine Stornierung notwendig machen und Stornokosten bis zur Höhe des gesamten Reisepreises verursachen“, so Mag. Wolfgang Lackner, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung. Der Schutz der Stornoversicherung, die diese Kosten zu 100% abfedert, beginnt bei gleichzeitigem Abschluss mit der Reise ab Buchungsdatum.

Den allgemeinen Reisebedingungen nach beträgt die Stornogebühr bei Pauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, bis zum 20. Tag 25%, bis zum 10. Tag 50%, bis zum 4. Tag 65% und ab dem 3. Tag 85%. Diese Staffelung kann vertraglich geändert werden. Wer bei einem ausländischen Reiseveranstalter bucht – manchmal ohne sich dessen bewusst zu sein – wird oft mit höheren Stornogebühren belastet. Bei individuellen Reisen können die Stornokosten bis 100% betragen. Bei Reisen, die im Internet gebucht werden, ist der Unsicherheitsfaktor groß. Jede Airline hat – abhängig vom gewählten Tarif – andere Stornobedingungen, ebenso Autovermieter oder sonstige Leistungsträger.

Jahres-Reiseversicherung für Familien

All jenen, die neben dem Haupturlaub auch Zweit- und Dritturlaube, Wochenendaufenthalte oder Städtereisen machen, empfiehlt die Europäische den Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung. Diese kann bereits ab zwei Reisen pro Jahr einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Nach einmaligem Abschluss ist automatisch jede Reise, jeder Urlaub und jeder Ausflug versichert. Sie gewährt Versicherungsschutz für zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie deren Kinder – auch Adoptiv- und Pflegekinder. Die versicherten Personen können getrennt oder auch gleichzeitig zu verschiedenen Destinationen reisen. So sind beispielsweise die Kinder auch versichert wenn sie mit den Großeltern verreisen.

Risiko-Vorsorge gegen die finanziellen Sorgen bei Krebs

Wüstenrot setzt auf den Trend zur Absicherung biometrischer Risiken in Verbindung mit kapitalbildenden Produkten. Der Finanzdienstleister bietet eine Vorsorge an, die es Frauen und Männern ermöglicht sich gegen die finanziellen Folgen einer Krebserkrankung rechtzeitig abzusichern.

Rund 5% der Österreicher sind mit der Diagnose Krebs konfrontiert. Dank modernster Diagnosemöglichkeiten kann Krebs immer früher erkannt werden. Neueste Therapien tragen dazu bei, dass viele geheilt werden können. Leider ist zu beobachten, dass in Österreich immer mehr in Folge ihrer Krebserkrankung in Geldnot geraten. Arzt und Therapie werden von der Krankenkasse bezahlt. Aber die zusätzlichen Kosten, wie Fahrtspesen von und zur Therapie, Selbstbehalte für Perücken und Spitalaufenthalte, Rezeptgebühren, notwendige Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und natürlich Einkommensbußen machen den Patienten und ihren Angehörigen schwer zu schaffen.

Vorsorgen ist die Devise

Die Vorsorge Wüstenrot Lebens:Wert zeichnet sich dadurch aus, dass viele bösartige Krebsarten gedeckt sind. Die Versicherungssumme wird bei gesicherter Diagnose umgehend* ausbezahlt. Der Auszahlungsbetrag ist als Empfehlung für Singles 25.000 Euro oder für Familien 50.000 Euro. Dieser kann auch individuell festgelegt werden. Das höchst Eintrittsalter liegt bei 60 Jahren. Weitere Highlights sind die gleichbleibende Prämie, eine Wartefrist von nur sechs Monaten sowie verkürzte Gesundheitsfragen. Die Vorsorge eignet sich optimal als Bausteinprodukt im Rahmen von Finanzierungen und anderen Vorsorge- oder Absicherungsprodukten.

* Wüstenrot Lebens: Wert hat eine Wartefrist von 6 Monaten. Es besteht daher kein Anspruch auf Versicherungsleistung auf Grund einer Erkrankung an Krebs, wenn die Diagnose innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes gestellt wurde.

Wiener Städtische mit neuer Haushalt/Eigenheim: Phishing-Schutz und 100% grobe Fahrlässigkeit

Die neue Haushalts- und Eigenheimversicherung PREMIUM der Wiener Städtischen Versicherung inkludiert grobe Fahrlässigkeit zu 100%. Sie schützt außerdem vor Phishing-Attacken bei Online-Zahlungen.

„Gerade in den letzten Jahren sind die Gefahren, die im Internet lauern, stark gestiegen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich gegen Cyber-Risiken gezielt abzusichern“, so Vertriebsvorstand Mag. Hermann Fried. „Pay Protection“ nennt sich der Schutz vor Phishing beim privaten Online-Banking oder bei Kartenmissbrauch, den die Wiener Städtische mit dem Haushalts- und Eigenheimtarif PREMIUM anbietet. Damit werden Vermögensschäden bis 2.500 Euro ersetzt, wenn sich Personen mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- oder Identifikationsdaten verschafft haben und unerlaubte Online-Geschäfte tätigen.

Grobe Fahrlässigkeit zu 100%, Leistung auch bei nicht aktivierter Alarmanlage

Neu sind auch die Deckung gegen „grobe Fahrlässigkeit“ zu 100% der Versicherungssumme und die Eigenschadendeckung für Sachschäden.

Fernseher, die von spielenden Kindern beschädigt werden, heruntergefallene Spielkonsolen oder eine kaputte Küchenmaschine, die beim Öffnen des Küchenschranks herausfällt und die Marmorplatte beschädigt, sind in der erweiterten Premium-Gefahren-Deckung akzeptiert.

Wenn gewünscht, wird gegen Prämiennachlass ein Selbstbehalt je Schadensfall vereinbart. In der Premium-Variante verzichtet die Wiener Städtische aber auf den Selbstbehalt beim ersten Schaden. Ist man danach zwei Jahre schadensfrei, kommt bei einem neuerlichen Schaden abermals der Selbstbehaltsretter zum Einsatz.

Katastrophen 2015: 32 Mrd. US-Dollar Versicherungsschäden

Natur- und Man-made-Katastrophen haben 2015 einen gesamtwirtschaftlichen Schaden von 85 Mrd. US-Dollar verursacht. Das sind um ein Viertel weniger Verluste als im Jahr zuvor (113 Mrd. US-Dollar). Der Schaden für die Versicherungswirtschaft kommt auf rund 32 Mrd. US-Dollar. So lauten die vorläufigen Sigma-Schätzungen des Rückversicherers Swiss Re.

Fast neun von zehn gesamtwirtschaftlichen Schäden (87%) machen Naturkatastrophen mit 74 Mrd. US-Dollar aus. Rund 11 Mrd. US-Dollar kommen aus Man-made-Katastrophen. Die Versicherungsbranche musste um 11% weniger Schäden als im Vorjahr und nur halb so viel wie im Schnitt der vorangegangenen zehn Jahre begleichen.

Den erwartungsgemäß größten Schaden richteten die Explosionen in der chinesischen Hafenstadt Tianjin an – in Asien ist es der bisher größte Man-made-Versicherungsschaden aller Zeiten.

Bei den Naturkatastrophen schlug sich ein Wintersturm in den USA im vergangenen Februar mit einem Gesamtversicherungsschaden von mehr als zwei Mrd. US-Dollar am stärksten nieder.

Auch wenn die finanziellen Schäden zurückgegangen sind, hat sich die Zahl der Todesopfer seit 2014 mehr als verdoppelt: 26.000 Menschen starben bei Naturkatastrophen, rund 9.000 davon bei dem schweren Erdbeben in Nepal. Dieses richtete auch den größten wirtschaftlichen Schaden mit mehr als sechs Mrd. Dollar an. Allerdings sind hier aufgrund der geringen Versicherungsdurchdringung nur etwa 160 Mio. Dollar versichert.

Das wärmste Jahr seit Erfassung der Wetterdaten verzeichnete die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) 2015. Allein im Sommer sind in Indien, Pakistan, Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten mehr als 5.000 Menschen aufgrund extremer Hitze gestorben.