Naturkatastrophen: Online-Landkarte zeigt Risiko für jeden Haushalt

Weltweit sind verheerende Naturkatastrophen im Anstieg – und auch Österreich ist betroffen. Die Menschen unterschätzen jedoch die Gefahr, warnen der österreichische Versicherungsverband VVO, das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und die ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Die Österreicher müssen sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf immer häufigere und heftigere Wetterextreme einstellen. Neben zahlreichen regionalen Schäden ist etwa alle drei Jahre mit einer Naturkatastrophe zu rechnen, die mehr als 200 Mio. Euro an versicherten Schäden herbeiführt. „Durch die Topografie in Österreich gilt jedes Bundesland als Risikogebiet für Naturkatastrophen. Leider unterschätzen immer noch viele Menschen dieses Risiko“, sagt VVO-Präsident Generaldirektor KR Mag. Dr. Othmar Ederer.

Alle Regionen betroffen

Nach wie ist die persönliche Gefahreneinschätzung der Österreicher gering, wie Erhebungen des KFV zeigen. Bedroht fühlt man sich am stärksten von Unwettern (80% Gefährdung), Stürmen (71%), Blitzschlag, Hitze und Schneechaos (jeweils rund 65%). Rund die Hälfte der Befragten nimmt auch eine Gefährdung durch Hochwasser wahr, nur eine Minderheit sieht Muren (34%), Erdbeben (29%) oder Lawinen (23%) als Bedrohung. Die Menschen unterschätzen diese Gefahren stärker als bislang angenommen, so KFV-Direktor Dr. Othmar Thann. „In Österreich gibt es keine Region, die nicht von Extremwetterereignissen betroffen ist. Risiken und Risikozonen sind den Menschen zu wenig bekannt.“ So wissen derzeit nur 40% der Befragten, dass sich ihr Wohnort in einer Hochwassergefährdungszone befindet.

Online-Landkarte zeigt persönliches Risiko

„Viele Anzeichen sprechen dafür, dass extreme Wetterereignisse in den nächsten Jahren häufiger werden“, sagt Dr. Michael Staudinger, Direktor der ZAMG. Die ZAMG arbeite daher mit ihren Partnern zum einen an maßgeschneiderten Warnungen für die jeweiligen Nutzer, zum anderen an langfristigen Schutzmaßnahmen.

„Besonders wichtig ist, dass die österreichische Bevölkerung aktiv präventiv tätig wird“, so Ederer. Einfach zu bedienende Tools wie die Risikolandkarte HORA ermöglichen eine exakte Gefahreneinstufung für jeden einzelnen Haushalt in Österreich via Mausklick (http://www.hora.gv.at/). „Mit diesem Tool kann man sofort feststellen, ob und in welcher Gefahrenzone man sich befindet und Vorkehrungen treffen.“

Unfall bei Schwarzfahrt: Haftet der Mitfahrer?

Ein 14-Jähriger verursachte einen Autounfall mit Totalschaden. Kann sein Beifahrer als Mittäter zur Haftung herangezogen werden? Diese Frage hatte der OGH nun zu klären.

Der Fall liegt bereits knapp vier Jahre zurück. Die Frau und spätere Klägerin verlor unbemerkt ihre Autoschlüssel, nachdem sie ihr Auto vor dem Wohnhaus geparkt hatte. Der damals 14-Jährige und in der Folge Erstbeklagte fand die Schlüssel und fuhr mit dem Fahrzeug davon. Als er einem Freund, dem späteren Zweitbeklagten, davon erzählte, nahm dieser ihm die Schlüssel weg, um ihn daran zu hindern, weiter herumzufahren. In einem unbemerkten Moment nahm der „Schwarzfahrer“ die Schlüssel allerdings wieder an sich.

Wenige Tage später erfuhr sein Freund, dass sein schwer kranker Vater, den er täglich im Krankenhaus besuchte, nur noch kurze Zeit zu leben hatte. Der 14-Jährige holte ihn mit dem Auto vom Krankenhaus ab, weil er ihn „in diesem Zustand“ nicht alleine heimfahren lassen wollte. Der Zweitbeklagte beschimpfte ihn, stieg aber dann doch in das Fahrzeug ein. Auf der Fahrt verfuhr sich der 14-Jährige und verursachte einen Unfall, bei dem am Fahrzeug Totalschaden entstand.

Schwarzfahrt hätte auch ohne Zweitbeklagten stattgefunden

Ein Streitpunkt war nun nur noch die Haftung des Zweitbeklagten. Die Vorinstanzen wiesen die Klage gegen ihn ab – mit der Begründung, dass der Erstbeklagte auch dann mit dem Fahrzeug gefahren und den Unfall verursacht hätte, wenn der Zweitbeklagte nicht mitgefahren wäre.

Der Oberste Gerichtshof (2Ob97/16b) bestätigte diese Entscheidung. Einem als Mittäter in Anspruch genommenen Beklagten stehe der haftungsbefreiende Beweis offen, keinen ursächlichen Beitrag für den Schaden geleistet zu haben. Lässt sich die mangelnde Kausalität des Verhaltens ausdrücklich nachweisen, sei die Haftung ausgeschlossen. „Das Mitfahren bei einer Schwarzfahrt ist demnach kein haftungsbegründender Beitrag zu dieser und dem daraus resultierenden Schaden, wenn der Mitfahrende nachweist, dass die Schwarzfahrt und der Schaden auch ohne seine Beteiligung eingetreten wären.“ Dieser Beweis sei dem Zweitbeklagten gelungen.