VVO: Betriebliche Vorsorge ist in Österreich noch zu wenig bekannt

Zwar erzielen die österreichischen Versicherer in der betrieblichen Altersvorsorge seit Jahren erhebliche Wachstumsraten, dennoch lässt die Durchdringung zu wünschen übrig. Vor allem KMU wissen zu wenig über die Vorteile einer bAV Bescheid, wie der VVO in einer aktuellen Aussendung betont.

Die Versicherungswirtschaft sei ein wichtiger Partner für Unternehmen, wenn es um betriebliche Vorsorge geht. „Die unterschiedlichen Durchführungswege und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere auch die steuerlichen Vorteile aus Sicht der Unternehmer und Arbeitnehmer, sind in Österreich aber nach wie vor noch viel zu wenig bekannt“, sagt DI Manfred Rapf, Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung im österreichischen Versicherungsverband VVO.

Prämienplus von 6,5% im Jahr 2015

Die Tendenz zeigt aber nach oben: 2015 konnte das Prämienvolumen in allen Durchführungswegen der bAV insgesamt um 6,5% gesteigert werden. Den höchsten Vermögensanteil weist per Jahresende 2015 die Pensionsrückdeckungsversicherung („Direkte Leistungszusage“) mit rund 2,6 Mrd. Euro Deckungskapital auf. Die betriebliche Zukunftssicherung (gemäß § 3 Abs. 1 Zi. 15a EStG) ist mit rund 1,3 Mrd. Euro und knapp 670.000 Begünstigten die am meisten verbreitete Vorsorge nach eingebundenen Arbeitnehmern. Dabei können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter jährlich 300 Euro frei von Lohnsteuer und Lohnnebenkosten in eine Lebens-, Unfall- und/oder Krankenversicherung investieren.

Betriebliche Kollektivversicherung mit größtem Potenzial

Die betriebliche Kollektivversicherung ist das jüngste Produkt im bAV-Portfolio (seit 2005). Mit 850 Mio. Euro und rund 25.000 begünstigten Arbeitnehmern macht sie noch den geringsten Anteil aus, zeigt aber zugleich das größte Potenzial. Für den Unternehmer sind Prämienzahlungen nicht nur von Sozialabgaben und sonstigen Lohnnebenkosten befreit, sondern auch als Betriebsausgabe absetzbar.

Noch zu wenig bekannt sind die Möglichkeiten, die einige Branchen durch Kollektivverträge geschaffen haben: Dabei können Bezugsteile in Beiträge zur Betrieblichen Kollektivversicherung umgewandelt und ohne Abzug von Lohnnebenkosten angespart werden.

Kluft zwischen Konzernen und kleineren Betrieben

Besonders gering ist die Verbreitung der bAV unter Klein- und Mittelbetrieben (KMU). Laut Wirtschaftsforschungsinstitut bieten unter den Kleinstunternehmen (bis neun Beschäftigte) nur 11% ihren Mitarbeitern eine betriebliche Vorsorgelösung an. Bei Betrieben mit zehn bis 19 Mitarbeitern sind es rund 15%, während Konzerne ab 300 Mitarbeitern einen Verbreitungsgrad von mehr als 44% erreichen.

Grund dafür sei laut Rapf, dass viele Entscheidungsträger die unterschiedlichen Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge und deren steuerliche Vorteile gar nicht kennen. „Hier muss unsere Branche noch mehr Informations- und Aufklärungsarbeit leisten, um insbesondere die Nutzenaspekte und die zu lukrierenden Steuervorteile sowohl Unternehmern als auch Arbeitnehmern zugänglich zu machen.“