Versicherung: Unbefristeter Rücktritt

Bei fehlerhafter Rücktrittsbelehrung fällt Rücktrittsfrist.

15.10.2015 | 17:31 |   (Die Presse)

Wien/Linz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Musterprozess über das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen entschieden: Dieses steht dem Versicherungsnehmer unbefristet zu, wenn die Rücktrittsbelehrung falsch ist (7Ob107/15h). Der OGH stützte sich dabei unter anderem auf eine Entscheidung des EuGH vom Dezember 2013 (C-209/12).

In dem Musterprozess, den der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der AK Oberösterreich führte, ging es um einen Oberösterreicher, der 2006 über einen Vermittler eine fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung bei einem Anbieter aus Luxemburg abgeschlossen hatte. Die ihm bei Vertragsabschluss übergebene Verbraucherinformation enthielt eine falsche Belehrung über die Rücktrittsfrist: zwei Wochen statt richtig 30 Tage.

Im März 2014 erklärte der Konsument den Rücktritt vom Vertrag. Die Versicherung muss ihm nun den Sparanteil aus der Lebensversicherung – die einbezahlten Prämien abzüglich der Risikoprämie für den genossenen Ablebensschutz – zurückzahlen. Es geht um insgesamt 4293,90 Euro samt Zinsen. Die AK Oberösterreich will nun auch die Vermittlungsgebühr, die der Konsument an den Versicherungsvermittler bezahlt hat, zurückfordern.