Fahrzeug mit zwei Kennzeichen beschädigt Tor – welcher Versicherer haftet?

Ein zugelassenes Fahrzeug mit einem zusätzlichen Probefahrt-Kennzeichen richtet einen Schaden an. Das ruft zwei Versicherer auf den Plan – die beide nicht für die Deckung aufkommen wollen. Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler klärt die Frage.

Ein Mitarbeiter einer Kfz-Reparatur-Unternehmens montierte auf einem zugelassenen Auto zusätzlich eine blaue Werkstätten-Kennzeichen-Tafel. Während der Ausfahrt beschädigte er das Tor der angemieteten Kfz-Werkstätte. Wer hat den Schaden zu

Beide Kfz-Versicherer haften, können aber die Hälfte wieder zurückfordern

Die RSS sagt: beide Versicherer haften! Dass ein „Probefahrt-Kennzeichen“ über das Fahrzeug gehängt werde, befreie den „normalen“ Kfz-Haftpflichtversicherer nicht von seiner Leistungspflicht. Ebenso sei aber auch der Versicherer des „blauen Taferls“ zur Haftung heranzuziehen – „im Ergebnis kann jeder der Versicherer vom anderen die Hälfte im Regressweg einfordern.“